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Integrated Reporting beim KMU

Integrated Reporting (IR) ermöglicht es auch kleinen Unternehmen, die Wertschöpfung des eigenen Geschäftsmodells ganzheitlich zu verstehen und zu steuern. Dies ist für KMU höchst relevant. Mit einem fünfstufigen Prozess, welcher sich an den Bedürfnissen und der Ressourcensituation von KMU orientiert, wird in diesem Blog der Weg zu einenm wirksamen IR gezeigt. Aktuelle Studien und empirische Berichte sind mehrheitlich der Auffassung, dass IR auch im KMU einen Nutzen stiftet. IR führt zu einem besseren Verständnis davon, welche Faktoren des Unternehmens die wesentlichen Werttreiber sind. Dadurch werden bessere Entscheidungen getroffen, welche zu besseren Unternehmensergebnissen führen. Für KMU ist von Bedeutung, dass sie mit IR die Informationsbasis für ein ganzheitliches Führungssystem erhalten.
In einem fünfstufigen Prozess können KMU IR einführen.

Schritt 1: Geschäftsmodel dokumentieren und Projekt etablieren
Das Geschäftsmodell kann mittels dem Canvas-Modell (Schlüsselpartner, Aktivitäten, Wertangebot, Kundenbeziehung, Kundensegmente, Ressourcen, Kanäle, Kostenstruktur, Einnahmequellen)dokumentiert werden. Die Gesschäftsführung bestimmt ein interdisziplinäres Projektteam, welches im Rahmen einer Kick-off-Veranstaltung das Geschäftsmodell bespricht und das Projektvorgehen festlegt.

Schritt 2: Wesentlichkeitsmatrix erstellen
Das Projektteam erstellt eine Umfeldanalyse und eine Branchenstrukturanalyse sowie einen Analyse der Umfeld-Megatrends. Die Umfelderkenntnisse werden als Chancen und Gefahren in eine SWOT-Analyse überführt und mit den internen Stärken und Schwächen kombiniert. Anschliessend wird eine Stakeholder-Analyse erstellt, und die wichtigsten Stakeholder zu evaluieren. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in einer Wesentlichkeitsmatrix verdichtet. (X-Achse = Relevanz für das Unternehmen; Y-Achse = Erwartung der Stakeholder).

Schritt 3: Wirkungsgefüge / Vernetzung nutzen
Dieser Schritt beinhaltet das Offenlegen von Wirkungsbeziehungen und das Ableiten von Verbesserungsmassnahmen. Das Unternehmen überlegt sich für jedes der wesentlichen Themen, welche Inputs eingesetzt bzw. benötigt werden, welche Outputs durch das Unternehmen entstehen und welche Outcomes (Wirkungen) diese entfalten.

Schritt 4. Kennzahlensystem herleiten
Erstellen eines Kennzahlensystems und Verankern im Zielsystem. Für jedes wesentliche Thema soll mindestens eine Kennzahl definiert werden. Danach werden die Kennzahlen möglichst auf den einzelnen Mitarbeiter heruntergebrochen, und pro Kennzahl wird eine Person oder ein Team verantwortlich gemacht. Anschliessend werden die Kennzahlen in ein System integriert, sodass sie nebeneinander und nach Möglichkeit in ihrer Vernetzung abgebildet werden.

Führungscockpit präsentieren und Betrieb/Daueraufgabe etablieren
In diesem Schritt wird das Führungscockpit erstellt und als Daueraufgabe verankert Auf Basis der relevanten Kennzahlen wird ein Führungscockpit für die Geschäftsführung erstellt. Als Tool kann Power BI von Microsoft verwendet werden. Das Projekt ist mit der Präsentation des Führungscockpits abgeschlossen, nicht jedoch die Führungsaufgabe. Die Verantwortung für den Betrieb des IR obliegt dem Controller.

Abschliessend ist festzuhalten, dass IR nicht als einmaliges Projekt angesehen werden darf, sondern nach der Einführung zur Daueraufgabe wird. Der dargelegte Einführungsprozess lässt ein Führungscockpit entstehen, welches die Geschäftsführung laufend mit den für die Unternehmenssteuerung relevanten Informationen versorgt. Das IR soll als ganzheitliches Führungsinformationssystem verstanden und genutzt werden.

Sind Sie an IR interessiert, so zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Steuererklärung Online einreichen

Der Verzicht auf die hanschriftliche Unterzeichnung der Steuererklärung macht den Weg frei für die durchgehend digitale Steuererklärung. Bereits die Hälfte der Kantone bietet eine entsprechende Lösung – und es werden laufend mehr. In diesem Blog möchten wir Ihnen aufzeigen, welche Kantone das sind.

Weblösung
Mit der neuen Weblösung reichen die AHV-Nummer und ein per Post zugestellter Zugangscode für die Anmeldung. Die Beilagen wie der Lohnausweis können die Steuerpflichtigen mit dem Handy fotografieren und hochladen. Mit der Einführung der medienbruchfreien, komplett papierlosen Lösung wurde mit dem Entscheid des Bundes möglich, auf eine handschriftliche Unterzeichnung zu verzichten und stattdessen eine elektronische Bestätigung zu verlangen. Die Regel gilt neu für die Steuerperiode 2020.

Kantone die ihre Steuererkärung bereits digitalisiert haben
Folgende Kantone haben eine Weblösung (Brwoser-basiert), die Onlineeinreichung ist möglich ohne Unterschrift mit unterschriebener Freigabequittung, die Beilagen werden elektronisch eingereicht:

– Basel Stadt;
– Glarus (ab Steuerperiode 21);
– Nidwalden und Obwalden;
– Schwyz;
– Luzern
– Zürich;
– Zug.

Wir freuen uns, dass die Steuerverwaltungen in Sachen Digitalisierung einen wichtigen Schritt machen.

Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse nach Art. 13 GIG

Auftrag
Gemäss Art. 13d GIG lassen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die dem Obligationenrecht unterstehen, Ihre Lohngleichheitsanalyse von einer unabhängigen Stelle überprüfen.

Revisionsunternehmen mit einer Zulassung nach dem Revisionsaufsichtsgesetz vom 16. Dezember 2005
Die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse erfolgt durch ein Revisionsunternehmen mit einer Zulassung nach dem Revisionsaufsichtsgesetz.

Gesetzlich vorgeschriebener Zeitraum
Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten nach Artikel 13a GIG haben die erste Lohngleichheitsanalyse bis spätestens am 30. Juni 2021 durchzuführen. Die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse muss bis spätestens Ende Juni 2022 durchgeführt (Art. 13e Abs. 3 GIG) und die Arbeitnehmenden sowie die Aktionärinnen und Aktionäre bis spätestens Ende Juni 2023 über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse informiert werden (Art. 13g und Art. 13h GIG).

Prüfung, ob ein Nachweis vorliegt, wonach die Lohngleichheitsanalyse nach einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode durchgeführt wurde
Die Konformitätserklärung für das Standard-Analyse-Tool (Logib) wurde durch das Eidg Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann erbracht und muss nicht mehr geprüft werden.

Weitere Prüfungen

Nachfolgende Prüfungen sind durchzuführen:
Es muss geprüft werden, ob

– alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vollständig erfasst wurden;
– alle Lohnbestandteile erfasst wurden;
– alle erforderlichen Daten, einschliesslich persönlicher und arbeitsplatzbezogener Merkmale, vollständig erfasst wurden;

Bericht über das Prüfungsergebnis
Innerhalb eines Jahres nach Durchführung der Lohngleichheitsanalyse erfassen wir einen Bericht zuhanden der Leitung des überprüften Unternehmens über die formelle Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse.

Als zugelassenes Revisionsunternehmen führen wir gerne für Ihre Unternehmung die Prüfung der Lohngleichheitsanalyse durch. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.